Alle sind gleich

Zur Verkehrssituation für Kinder meint dieser Leser:

In der Bundesrepublik Deutschland (dazu gehört auch die Helenenstraße in Trier) haben wir Gesetze, welche man schon vor einigen Jahrzehnten eingeführt hat, um einen gesellschaftlichen Gleichstand erreichen zu können. Nicht der Stärkere oder Reichere hat Recht, sondern alle sind vor dem Gesetz gleich und haben dies zu achten. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es den Paragraf 12 "Halten und Parken", welcher alles im Sinne des Paragraf 1 (StVO) regelt und dieses mit den dazu gehörigen Zeichen 283/286 und 290 für "Jedermann" verständlich und bildlich darstellt. Gerade vor Schulen und Kindergärten wird das Zeichen 283 aufgestellt, da hier vermehrt mit spielenden und tobenden Kindern zu rechnen ist, welche unaufmerksam auch die Straße als Spielraum sehen und somit nicht hinter parkenden Fahrzeugen die Straße betreten sollen. Nun haben wir es hier mit einer Mutter (aber auch Verkehrsteilnehmerin) zu tun, welche eventuell finanziell gut bestückt ist und das Wort Erziehung (auch Verkehrserziehung ist ein wesentlicher Bestandteil dieser) wohl noch im Fremdwörterlexikon zu suchen scheint.Ihr jahrelanges Fehlverhalten, mit einer unangemessenen milden Bestrafung prangert sie in der Öffentlichkeit an und versucht durch das Medium Presse eine beleidigende Rechtfertigung zu erzielen. Fakt ist, bei 21 Strafzetteln in nur einem Monat ist die Strafe mit 300 Euro zu gering ausgefallen. Diesen Betrag haben viele allein erziehende Mütter nicht zum Leben zur Verfügung und bringen ihre Kinder bei Wind und Wetter zu Fuß zum Kindergarten, da an ein Kraftfahrzeug nicht zu denken ist. So eine "uneinsichtige Mehrfachtäterin" gehört härter bestraft, denn die Höhe der Strafe muss ihren finanziellen Gegebenheiten angepasst sein. Nur so kann Einsicht erwirkt und somit auch die Einhaltung von Gesetzen durchgesetzt werden (wie bereits bei Beamtenbeleidigung/Körperverletzung praktiziert). Die erneute Ansammlung gleicher Ordnungswidrigkeiten (wenn auch nur im ruhenden Verkehr) stellen weiterhin eine Belästigung der Anwohner, speziell aber eine Gefährdung unserer Kinder dar, welche ungesühnt die Gesetze unseres Rechtsstaates in Frage stellt. Walter Gusenburger, Trier

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