An Allerheiligen herrscht Ruhepflicht

Trier. (red) An den sogenannten stillen Feiertagen wie Allerheiligen, das am morgigen Sonntag, 1. November, begangen wird, herrscht Ruhepflicht. Darauf weist das Ordnungsamt Trier hin. Veranstaltungen, die nicht dem Charakter des Feiertags entsprechen, sind an diesem Tag nur eingeschränkt erlaubt.

Das gilt besonders für Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen an Allerheiligen, am Volkstrauertag (15. November) und am Totensonntag (22. November) ab 4 Uhr und für Sportveranstaltungen. Sie sind jeweils bis 13 Uhr verboten. An Allerheiligen sind Unterhaltungsveranstaltungen von 13 bis 20 Uhr verboten. Gleiches gilt für Versammlungen und nicht-religiöse Umzüge. Verstöße gegen diese Regelungen können eine Geldbuße nach sich ziehen. Informationen unter Telefon 0651/718-1321 oder -3325.

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