Angriff in Fußgängerzone: Freispruch

Trier. (cus) Das Amtsgericht Trier hat einen 28-jährigen Trierer vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Laut Anklageschrift sollte der Mann 2007 in der Trierer Fußgängerzone einen damals 30-Jährigen geschlagen und getreten haben (der TV berichtete).

Der Angeklagte bestritt jedoch die Tat. An insgesamt vier Verhandlungstagen versuchte das Gericht das Geschehen nachzuvollziehen. Eine Augenzeugin bestätigte zwar, dass es damals einen tätlichen Angriff dreier Männer auf das Opfer gegeben habe. Die Frau gab jedoch an, die Gesichter der Täter nicht genau gesehen zu haben. So blieb nur die Aussage des Opfers, das einen der Peiniger definitiv wiedererkannt haben will. Das reichte nicht für eine Verurteilung: Strafrichter Hans-Jürgen Ferring sprach den Angeklagten frei.

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