Anmeldefrist für hörbehinderte Kinder läuft

Trier. (red) Kinder, die vor dem 1. September 2009 sechs Jahre alt werden, müssen nach der Schulordnung bis zum 29. August für den Schulbesuch angemeldet werden. Bei hörbehinderten Kindern kann dies an der zuständigen Grundschule oder direkt an der Wilhelm-Hubert-Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige, Am Trimmelter Hof 201 in Trier, Telefon 0651/910350, erfolgen.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen. Die Wilhelm-Hubert-Cüppers-Schule ist zuständig für die Region Trier, den Kreis Birkenfeld und die Verbandsgemeinde Zell.

Anmeldungen werden von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr oder außerhalb dieser Zeiten nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen. Die Anmeldung schwerhöriger Kinder für den Besuch der Realschule für Schwerhörige erfolgt im Februar 2009.

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