Beherzte Maßnahmen

Die hier geschilderten Beispiele sind in der Tat keine Einzelfälle, bei denen die Opfer in der Regel wehrlos sind und die Beweisführung allemal schwierig ist. Entsprechend dem Rechtsgrundsatz "In dubio pro reo" bleiben daher die Täter meist ungeschoren.

Bei den Geschädigten verstärken sich hingegen noch die Empfindungen der Hilflosigkeit und der Resignation. Inzwischen wächst die Furcht vor tätlicher Bedrohung und Zerstörungswut. Bleibt zu hoffen, dass endlich einmal beherzt und nachhaltig wirksame Maßnahmen ergriffen werden und es nicht wieder - wie beispielsweise auch bei den Graffiti-Schmierereien, bei rücksichtslosen Lärmbelästigungen und beim Radeln im Fußgängerbereich und auf Bürgersteigen - nur bei artigen Absichtserklärungen bleiben wird. Genoveva Hassel, Trier

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort