Bundesgerichtshof verweist zwei Fälle nach Trier zurück

Trier · Das Landgericht Trier muss einen Fall sexuellen Missbrauchs und einen Drogenfall neu verhandeln. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.


Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts hatte einen 30-Jährigen aus dem Kreis Trier-Saarburg im Dezember 2013 wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der BGH beanstandete, dass der Angeklagte während der Zeugenaussage seines mutmaßlichen Opfers aus dem Gerichtssaal entfernt worden war. Der BGH hob das Urteil auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts.
Gleiches gilt für ein Urteil der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts vom August 2013. Die Kammer hatte einen Angeklagten wegen Einfuhr von Drogen und Beihilfe zum Handel zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ein Mitangeklagter bekam eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Der BGH beanstandete unter anderem, dass nur von Beihilfe zum Drogenhandel die Rede gewesen sei, eine "zusätzliche Strafbarkeit" wegen Drogenhandels jedoch nicht erörtert worden sei. red/cus

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