Der Weg zurück zum Führerschein

Trier. (red) Wenn der Führerschein weg ist - etwa nach Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss - wissen viele Autofahrer oft nicht, was sie erwartet, wenn sie ihn nach Ablauf einer Straffrist zurück haben möchten.

Oft verlangt der Gesetzgeber das Bestehen einer "medizinisch-psychologischen Untersuchung" (MPU). Der Tüv Rheinland informiert am 2. Juli, 18 Uhr, im Tüv-Service-Center, Bahnhofsplatz 8, in Trier über dieses Verfahren. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Informationen gibt es unter Telefon 0651/1462190.

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