Drei Jahre Haft für Drogenhändler

Trier. (red) Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten hat die dritte Große Strafkammer des Landgerichts Trier am Donnerstag einen 26-jährigen Trierer wegen Drogenhandels verurteilt.

Der Angeklagte wurde laut Mitteilung des Gerichts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln "in nicht geringer Menge" in Tateinheit mit dem Erwerb von Betäubungsmitteln in 31 Fällen für schuldig gesprochen. Er soll von Anfang 2007 bis 18. Oktober 2008 in Trier unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben haben: Einmal soll er 250 bis 300 Gramm Marihuana erworben und gewinnbringend weiterverkauft haben. Auch soll er bei mindestens 30 Gelegenheiten jeweils ein Kilogramm Marihuana erworben und gewinnbringend im Raum Trier an unbekannte Abnehmer weiterverkauft haben. Das Urteil ist rechtskräftig.

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