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Der neue Trierer Mietspiegel wurde nach einer repräsentativen Befragung nach Kaltmieten und Wohnkriterien von 853 Trierer Haushalten erstellt. Nicht in die Berechnung eingeflossen sind preisgebundene Sozialwohnungen und mietgeminderter Wohnraum, möblierte Wohnungen, Wohnraum in Heimen, Untermietverhältnisse oder Mieten für ganze Häuser.

Für diese Wohnräume kann der Mietspiegel daher nicht als Orientierungshilfe herangezogen werden. Auch Wohnungen unter 20 und über 140 Quadratmeter blieben unberücksichtigt. Der Mietspiegel der Stadt Trier kann gegen eine Schutzgebühr von sechs Euro beim Bürgeramt abgeholt oder im Rathaus unter Telefon 9651/718-0 angefordert werden.

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