Einschränkung von Grundrechten

Zum Thema "Videoüberwachung in Bussen", TV vom 22. Februar:

Einen solchen Vorfall sollte man, so erschreckend er auch ist, nicht zum Anlass nehmen, die Überwachung des öffentlichen Raumes voranzutreiben. Sowas ist sicher eher die Ausnahme als die Regel. Zunächst einmal ist es per se bedenklich, denn man könnte unter Umständen Bewegungsprofile von Leuten erstellen, die häufig öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Die Einschränkung von Grundrechten darf aber nicht mit einer bloßen Erhöhung des Sicherheitsgefühls anderer begründet werden. Die Argumentation mit der Gefahr durch Alkoholisierte hinkt, denn in einem solchen Zustand handelt man, wie der Autor selbst zugibt, unüberlegt, wird sich also von Kameras kaum abhalten lassen. Wenn man außerdem bedenkt, dass dem Opfer im vorliegenden Fall jegliche Hilfe durch die anderen Fahrgäste verweigert wurde, sollte man eher bei der Zivilcourage ansetzen, an der es ja offensichtlich mangelte. Alexander Schmidt, TrierWeitere Leserbriefe zu diesem Thema und anderen lesen Sie heute auf Seite 11.verkehr

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