Fackelverbot bei Demonstrationen: NPD kontra Stadt

Trier · Darf die Stadt Trier der NPD verbieten, bei Demos mit Fackeln aufzumarschieren? Per Eilentscheidung hatte das Verwaltungsgericht im Dezember 2014 die Zahl der Fackeln zunächst auf vier begrenzt. Gestern kam es zum Hauptverfahren mit mündlicher Verhandlung.

Trier. Mit einen "Fackelzug gegen den Asylbetrug" wollten der Trie rer NPD-Vorsitzende Safet Babic und seine Getreuen am 19. Dezember durch Euren ziehen. Doch es gab Gegenwind aus dem Rathaus. "Kein Fackelzug durch Euren", meinten der damalige Oberbürgermeister Klaus Jensen und viele andere. Das Ordnungsamt sprach ein Fackelverbot für den Protestzug aus, zu dem etwa 60 Teilnehmer gemeldet waren. Der Fackelaufzug störe die öffentliche Ordnung und könne bei den teils traumatisierten Flüchtlingen in der Eurener Unterkunft Angst und Schrecken auslösen, so die Begründung. Babic bewirkte dagegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Trier. Die Richter entschieden sich im Dezember für einen Kompromiss. Das totale Fackelverbot wurde aufgehoben, die Zahl der Fackeln aber auf vier beschränkt.
Die Frage "Fackelverbot ja oder nein?" blieb zunächst offen. Gestern war es dann soweit: Zur mündlichen Verhandlung erschienen Safet Babic sowie die Vertreter der Stadt, Joachim Henn und Manfred Rosenkränzer. Zunächst stellte Babic einen Befangenheitsantrag gegen Laienrichterin Monika Thenot, weil sie als damaliges Stadtratsmitglied für seinen rechtswidrigen Rauswurf aus dem Rat gestimmt hatte. Der Antrag wurde abgelehnt. Danach erklärte Babic, warum ein Fackelzug aus seiner Sicht sinnvoll sei: "Bei Dunkelheit würde die Demonstration sonst doch gar nicht auffallen." Und Angst vor den Flammen hätten die Flüchtlinge nicht. Babic: "Die sind bei einer anderen Demonstration in der Dasbachstraße um uns herumgelaufen und haben gar nicht verstanden, was wir da machen."
Mit Geduld hörte sich der Vorsitzende Richter Heribert Kröger die folgenden politischen Ausschweifungen Babics an, dann wiederholten die Vertreter der Stadt ihre gegenläufigen Positionen. Nach einer Stunde schloss Kröger die Verhandlung und kündigte eine Entscheidung innerhalb von 14 Tagen an. f.k.

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