Gebühren verpflichtend

Zum Artikel "Senioren fühlen sich abgezockt" (TV vom 18. Juni) über Studiengebühren für Senioren:

Gasthörerinnen sind uns höchst willkommen. Sie bereichern die Diskussion gerade auch mit jungen Studierenden. Sie können viel Erfahrung einbringen. In der Erhebung von Gasthörergebühren für Seniorstudierende sehr ich keine "Abzocke" durch die Universität. Vielmehr sind wir nach der 2003 erfolgten Änderung des "Besonderen Gebührenverzeichnisses des Landes verpflichtet, diese Gebühren in der angegebenen Höhe zu erheben. Die Gasthörergebühren an der Universität Trier sind im Vergleich zu den Gebühren anderer Weiterbildungsangebote moderat. Aus sozialen Gründen können Anträge auf Reduktion oder Erlass gestellt werden. Von dieser Möglichkeit wurde in einigen wenigen Fällen Gebrauch gemacht. Die Einnahmen verbleiben voll auf Seiten der Universität und decken auch den erheblichen Verwaltungsaufwand für Gasthörerinnen und -hörer. Ich möchte darauf hinweisen, dass im Rahmen des Studienkontenmodells des Landes ab Win-tersemester 2004 für Langzeitstudierende Gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester fällig werden. Das Studienkontenmodell ist mit dem 60. Lebensjahr erschöpft. Ältere Personen, die sich voll immatrikulieren, müssten dann 650 Euro bezahlen. Die Gasthörergebühren sind sicher die günstigere Alternative. Unzulänglichkeiten wie ausfallende Veranstaltungen können vorkommen, dürfen dann aber nicht berechnet werden. Viele Gasthörerinnen und Gasthörer haben mich im persönlichen Gespräch schon Jahre zuvor gefragt, warum wir für sie keine Gebühren verlangen würden. Sie seien gerne bereit, zu bezahlen, insbesondere wenn die Einnahmen bei der Universität verbleiben. Prof. Dr. Peter Schwenkmezger Präsident der Uni Trier

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