Gericht verurteilt Drogenkurier

Trier · Trier (red) Die Dritte Große Strafkammer am Landgericht Trier hat einen 49-Jährigen wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum Handeltreiben in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dem Mann war vorgeworfen worden, von März bis Mai 2016 als Drogenkurier in drei Fällen Betäubungsmittel in nicht geringer Menge (etwa sechs Kilogramm Amphetamin) nach Deutschland eingeführt zu haben. Für die Fahrten erhielt er eine Entlohnung von 500 Euro pro Fahrt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort