Gut für die Mitarbeiter

Den 500 Mitarbeitern der Hospitien wird ein Stein vom Herzen fallen: Das OVG hat mit seinem Urteil dem unverkennbaren Bestreben des Vorstandes, ihre Rechte einzuschränken, einen Riegel vorgeschoben. Die betriebliche Mitbestimmung bleibt gewährleistet, der Personalrat erhalten.

Bislang dominieren bei den Hospitien kirchliche Interessen. Das wird an der katholischen Satzung der Stiftung deutlich. Sollte das OVG-Urteil Bestand haben, wird sich dies ändern. Die Mitarbeiter werden neue Arbeitsverträge bekommen müssen, denn es stellt einen Widerspruch in sich dar, dass sie für eine staatliche Einrichtung tätig sind und katholisch sein müssen. Das Gleiche trifft auf den Verwaltungsrat zu, der neu besetzt werden muss. f.giarra@volksfreund.de

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