HINTERGRUND

Drei Klagen hat es gegeben, die auf die Bebauung des Baugebietes BU 11 "Östlich Olbeschgraben" und den angrenzenden "Grünzug Olbeschgraben" (BU 11/1) Einfluss genommen haben: Ein Anlieger klagte gegen das Entwässerungskonzept für die Baugebiete BU 11 "Östlich Olbeschgraben" und BU 11/1 "Grünzug Olbeschgraben", und es gab eine Klage gegen die Gültigkeit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme der Stadt für die Baugebiete BU 11, BU 12, BU 13 und BU 14. Das letztere Verfahren ging bis zum Bundesverwaltungsgericht und wurde kürzlich durch einen Vergleich beendet. Die städtischen Entwicklungspläne für die Baugebiete gelten nun als rechtmäßig.Die Verfahren des Anliegers laufen noch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz - und könnten nach wie vor bewirken, dass die Stadt ihre Entwässerungslösung für die Gebiete BU 11 "Östlich Olbeschgraben", BU 11/1 "Grünzug Olbeschgraben" und BU 12 ändern muss. Urteile kündigte das Gericht nach Auskunft der Stadt für Herbst dieses Jahres an. Die Prozesse vor dem OVG in Koblenz haben zwei empfindliche Niederlagen für die Stadt bewirkt: Das Gericht verhängte 2001 einen Baustopp über BU 11/1 "Grünzug Olbeschgraben" und BU 11 "Östlich Olbeschgraben". Den Baustopp für BU 11 hob das OVG im März auf, und die Stadt darf für dieses Baugebiet wieder rechtmäßig Baugenehmigungen erteilen. Für den "Grüngürtel" BU 11/1 gilt der Baustopp weiterhin. (jf)

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