HINTERGRUND

PODOLOGEN: An der Praxis mit dem Hinweis "medizinische Fußpflege” werben darf seit dem "Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen” nur noch, wer die staatliche Prüfung zum Podologen abgelegt hat. Hier einige Punkte, auf die man bei der Auswahl eines Fußtherapeuten achten sollte: Wie ist der Fußpfleger ausgebildet? Besucht er Fortbildungen? Ist die Praxis sauber und hygenisch? Benutzt er Handschuhe bei der Behandlung? Gibt er nützliche und praktische Tipps? Wird bei der ersten Behandlung eine Karteikarte angelegt und darauf hingewiesen, die Fußuntersuchung jährlich zu wiederholen?(jue)

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