HINTERGRUND

Claus Heiser, Leiter der Abteilung Rehabilitation/Soziale Dienste bei der AOK-Filiale in der Trierer Paulinstraße sagt: "Generell übernimmt die Kasse, was der Arzt in vernünftigen Ausmaßen als medizinisch notwendig erachtet.

Im Zweifelsfall ist es ratsam, telefonisch bei der Kasse nachzufragen. Allerdings müssen nur extrem teure Sachen - wie Mutter-und-Kind-Kuren oder ein maßgefertigter Elektrorollstuhl - tatsächlich extra genehmigt werden. Diese Genehmigungsverfahren laufen über den Medizinischen Dienst, der als Anstalt des öffentlichen Rechts den Einzelfall auf Notwendigkeit überprüft und gegebenenfalls Alternativen vorschlägt. Weiter gilt, dass ein Patient der mit einem Rezept in ein Sanitätshaus geht, sich keine Sorgen machen muss, dass er auf den Kosten für das Hilfsmittel sitzen bleibt, weil das vom Arzt verschreibene Hilfsmittel nicht von den Kassen übernommen wird. Die Sanitätshäuser wissen meist ganz genau, was Krankenkassen übernehmen und wo es Probleme geben könnte. Bei Zweifelsfällen weisen die Sanitätshäuser den Kunden darauf hin, dass eine Nachfrage bei der Kasse sinnvoll sein könnte." (woc)

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