HINTERGRUND

Verlorene Pakete Konkrete Zahlen zu verschwundenen Paketen sind streng gehütetes "Postgeheimnis" - das Informationsmonopol hat der gelbe Riese: Obwohl auch Polizei und Verbraucherzentrale regionale Ansprechpartner sind, meldet dort - zumindest in Trier - kaum ein Postkunde seine Verluste.

Elmar Müller vom unternehmensunabhängigen deutschen Postverband erklärt dagegen: "Bei uns gehen täglich Beschwerden ein - und es werden immer mehr." Müllers Verbrauchertipp: "Wenn die Post sich nicht bewegt, stellen sie als Verbraucher Strafanzeige gegen Unbekannt. Oder wenden sie sich an die Regulierungsbehörde, die bieten auch ein anwaltloses Schlichtungsverfahren." Innerhalb eines halben Jahres muss bei der Post ein Nachforschungsauftrag mit Einlieferungsnummer zum verloren gegangenen Paket gestellt werden, um an die Versicherungssumme zu kommen. Erfolglose Päckchenversender haben dagegen Pech gehabt, ihnen wird nichts erstattet. Lediglich beim gefassten Dieb könnte man theoretisch per Anwalt seinen Geldwert einklagen. Unzustellbare Pakete und Päckchen, bei denen auch kein Absender ermittelt werden konnte, werden nach 13 Monaten Lagerung im Auftrag der Post versteigert. Post-Nachforschungsaufträge können im Internet gestellt werden ( www.deutschepost.de) oder am Kundentelefon 01805/3452255 (Pakete) oder 01802/3333 (Briefe). Verbraucherservice der Post-Regulierungsbehörde: Telefon: 030/22480500 oder 01805/101000, Internet: www.regtp.de Postverband: Tel. 069/8297220, Internet: www.dvpt.de(lü;d)

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