HINTERGRUND

Schiedsmann Die preußische Tradition des Schiedsamts lebt seit über 170 Jahren noch immer in zwölf Bundesländern fort. So auch in Rheinland-Pfalz mit seinen etwa 500 Schlichtern, die vom Gemeinderat vorgeschlagen und dann vom Amtsgericht für jeweils fünf Jahre zum Ehrenbeamten berufen werden: Bei Strafprozessfragen von Beleidigung bis Körperverletzung, Hausfriedensbruch bis Sachbeschädigung müssen die Streitparteien gesetzlich festgeschrieben erstmal zur Schiedsstelle, wenn ein Beteiligter - jedoch kein Staatsanwalt - den Fall vor den Richter bringen will.

Welcher der neun Trierer Schiedsleute zuständig ist, kann bei der Stadtverwaltung unter 0651/718/13-09 oder -03 erfragt werden. (lüd)

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