HINTERGRUND

Stockplatz "Viele private Stellplätze der angrenzenden Liegenschaften seien nur über den Stockplatz zu erreichen", begründet die Stadtverwaltung, warum in diesem Teil der Fußgängerzone Parkplatzverkehr, Lieferverkehr und die Hotel-Vorfahrt zum Be- und Entladen ganztägig erlaubt ist.

Beliefert werden dürfen die angrenzenden Geschäfte des Stockplatzes, Lieferverkehr in die obere Jakobstraße und in die Stockstraße sind werktags nur bis 11 Uhr erlaubt. Nicht erlaubt ist auch, für Lieferungen in die obere Jakobstraße, die Stockstraße oder den Hauptmarkt den Wagen auf dem Stockplatz abzustellen. "Muss der Lieferant eine weitere Strecke zu Fuß zurücklegen und kann dabei seinen Wagen nicht im Auge behalten, handelt es sich nicht um eine Lieferung", sagt der städtische Pressesprecher Ralf Frühauf, "solche Fälle werden vom Straßenverkehrsamt geahndet." Um den Verkehr zu regeln, prüft das Tiefbauamt zur Zeit die Aufstellung von versenkbaren Pollern. Unproblematisch ist das nicht: Wegen des starken Fußgängerverkehrs müssen die Hindernisse mit einem akustischen Signal und einem Leuchtband ausgestattet sein. Außerdem müssen Notschalter und eine Blinkleuchte installiert werden.(woc)

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