Handwerkerpark: Gericht verkündet noch kein Urteil

Trier/Koblenz. (fcg) Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) hat am Mittwoch zum zweiten Mal über das umstrittene Projekt "Handwerkerpark" in Trier-Feyen verhandelt. Grundlage war eine erneute so genannte Normenkontrollklage von Anwohnern gegen den Handwerkerpark.

Bei einer solchen Klage geht es darum, die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes zu überprüfen. Bei einer ersten Normenkontrollklage hatte vor zwei Jahren eine Anwohnerin gegen die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geklagt. Im Zuge dessen hatte das OVG zwar den Bebauungsplan aufgehoben, gleichzeitig jedoch betont, dass der Handwerkerpark "grundsätzlich zulässig" sei. Lediglich die bauplanerischen Festsetzungen über den Lärmschutz müssten nachgebessert werden. Der Stadtrat fasste anschließend einen entsprechenden Beschluss, der Bebauungsplan ist damit wieder rechtskräftig. In der Verhandlung am Mittwoch in Koblenz führten die Anwohner erneut Gründe ins Feld, die ihrer Meinung nach gegen den Handwerkerpark an dieser Stelle sprechen: Dreck, Lärm, Belastung der Natur, zunehmender Verkehr. Vehemente Gegner des Projektes sind nicht nur die Anwohner der Pellinger Straße, sondern auch Umweltschutzverbände. Nach Angaben eines Gerichtssprechers legten beide Seiten - die Anwohner auf der einen und die Stadt Trier auf der anderen - ihre Sicht der Dinge ausführlich dar. Das OVG werde in den nächsten Wochen beraten, dann sein Urteil fällen und schriftlich verkünden.

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