Hau-Ruck-Verfahren

Zum Bericht "Longuicher Rat macht den Weg frei" (TV vom 23./24. August):

Die Berichterstattung über das geplante Solarkraftwerk an der Ortsgrenze von Ruwer vermittelt nicht ganz den richtigen Eindruck. Zwar hat der Longuicher Gemeinderat die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, musste aber den ursprünglichen Entwurf aufgrund des starken öffentlichen Protestes ändern. Im Vorplanungsverfahren fehlten die fachlichen Richtlinien des Bundesumweltministeriums zur Errichtung von Solarkraftwerken, ein Gutachten wurde nachgeschoben. Allerdings lässt der Planungsbeschluss den von der Stadt dringend geforderten Verzicht auf die Anlage gänzlich unberücksichtigt, das berechtigte Anliegen der Anwohner auf Erholungsfläche wird als unbeachtlich abgetan. Bleibt festzustellen, dass die Planung zu keiner Zeit ergebnisoffen war. Die Absicht, eine Anlage errichten zu wollen, wurde nie in Frage gestellt. Abgesehen von dem Flurschaden dieses Hau-Ruck-Verfahrens bietet eine Planung, die fachliche Richtlinien missachtet, übergeordnete Interessen verkennt und wo nachgereichte Gutachten letztlich nur vorgefasste Meinungen stützen sollen, eine breite Angriffsmöglichkeit für eine umfassende gerichtliche Überprüfung bis hin zum Landesverfassungsgericht. Die privaten Planungsgegner jedenfalls sind auf den Gang vor Gericht vorbereitet.

Reinhard Binder, Ruwer

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