Ihre Meinung

Zur Diskussion um Parkverbote in Trier erhielten wir diese Zuschriften:

Meines Erachtens nach wird in Trier zu wenig abgeschleppt. Einschlägige Rechtsprechungen erlauben ein Abschleppen bereits beim Parken im Halteverbot. Somit kann bei Behinderungen oder Gefährdungen doch problemlos abgeschleppt werden. Dies ist dann auch leicht zu begründen. Es gab Zeiten in Trier, da wurde mehr abgeschleppt. Wenn die Schulung der Mitarbeiter angesprochen wird, kann von anderer politischer Seite doch nicht eingebracht werden, derjenige, der die Schulung anspricht, halte die Mitarbeiter für dumm. Das ist politisches Geplänkel, was die Mitarbeiter des Ordnungsamts nicht sonderlich motiviert. Politik sollte nicht auf ihrem Rücken gemacht werden. Ich halte regelmäßige Schulungen für gut und sinnvoll. In der schnelllebigen Zeit besteht nun mal Schulungsbedarf und das nicht nur beim Ordnungsamt. Rudi Recht, Ralingen Als Bewohner der Trierer Innenstadt und Inhaber eines entsprechenden Parkausweises für bestimmte Zonen möchte ich davor warnen, mit rigorosen Methoden wie vorschnellem Abschleppen zusätzliches Konfliktpotenzial zu provozieren. Die Stimmung ist bereits angeheizt genug, und ich finde die Diskussion mittlerweile absurd. Diese Aussage tätige ich vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die ich in den vergangenen Jahren hier gemacht habe. Die Ausschilderung der Bewohnerparkzonen für von außen kommende Parkplatzsucher ist vielfach überhaupt nicht wahrnehmbar, und das führt bereits dazu, dass sich viele dann unberechtigt, aber auch unwissend auf diese Plätze stellen. Wenn ich dann in meiner Verzweiflung einen anderen, gebührenpflichtigen Parkplatz nutze, tritt Murphys Gesetz ein, und ich werde mit einem Strafzettel ausgestattet. Ist mir schon mehr als zehnmal passiert. Mittlerweile bin ich so weit gekommen, dass ich mich bei nicht auffindbarem Parkplatz für Bewohner zähneknirschend für 15 Euro in die Tiefgarage an der Konstantinstraße stelle. Peter Joecken, Trier

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