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GRATULATION: Die Stadt gratuliert Bürgern zur Vollendung des 80., 85. und 90. Lebensjahres sowie zu jedem folgenden Geburtstag, teilt die Stadtverwaltung Trier mit. Das gilt außerdem für Ehepaare an ihrem 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag.

Voraussetzung für einen Glückwunsch ist, dass die Jubilare mit Hauptwohnsitz in Trier gemeldet sind. Über Ehen, die nicht in Trier geschlossen wurden, müsste das Bürgeramt unter Telefon 0651/718-3021, informiert werden. Wer keine Gratulation wünscht, sollte das Referat für Protokollangelegenheiten informieren.

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