Käufer der Gelackmeierte

Zum Bericht "LGS im Clinch mit Einzelhändler" (TV vom 21. Juli):

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte! Bezogen auf den Streit zwischen LGS und dem Kindermodengeschäft boys & girls trifft dies jedoch offenbar nicht zu. Denn hier ist der Verbraucher nicht lachender Dritter, sondern vielmehr der Gelackmeierte. Dass dies nicht rechtens sein kann und auch nicht rechtens ist, liegt auf der Hand. Der Käufer einer Powercard hat zum Preis von 80 Euro Einkaufs-Gutscheine im Gesamtwert von 116,50 Euro erworben. Da weder das Verkaufsprospekt der LGS noch die fraglichen Einkaufsgutscheine - mit Ausnahme der zeitlichen Limitierung - eine Einschränkung hinsichtlich der Verwendung dieser Einkaufsgutscheine enthalten, wie etwa das Erfordernis eines Mindestumsatzes, kann dem Gutscheininhaber im Ergebnis auch eine derartige Einschränkung nicht rechtswirksam entgegengehalten werden. Dies gilt unabhängig davon, was zwischen LGS und dem Einzelhändler vereinbart wurde. Sollte sich dennoch, wie im TV vom 21. Juli berichtet, ein Händler - meines Wissens ist dies nur Herr Willems von dem besagten Kindermodengeschäft - auf eine nicht zwischen LGS und Powercardkäufer vereinbarte Einschränkung berufen, so sollte der betroffene Kunde sich nicht einfach mit einer derart fadenscheinigen Erklärung oder dem Hinweis auf ein Entschuldigungsschreiben der LGS abspeisen lassen, sondern sein Recht durchsetzen. Da der einzelne Kunde sich hilflos vorkommen dürfte, auch wegen des nur relativ geringen Wertes im Einzelfall, sollte die Verbraucherzentrale insoweit die Unterstützung eines Musterprozesses unter Einbeziehung der LGS erwägen, um dem Verbraucher zu seinem Recht zu verhelfen, zumal es bei 5000 verkauften Powercards à 116,50 Euro Gutscheinwert für die Verbraucher um ein Gesamtvolumen von 582 500 Euro geht. Im Ergebnis hat der Powercardkäufer jedenfalls einen Anspruch auf Vertragserfüllung, unabhängig davon, welche mündlichen Nebenabreden zwischen LGS und dem genannten Einzelhändler getroffen wurden. Pacta sunt servanda! Eberhard Speicher, Schweich

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