Keine Sonderbehandlung

Zum Artikel "Schwule streiten mit der Stadt" und dem Kommentar "Schuss in den Ofen" (TV vom 13. Juli):

Zu dem Artikel ist folgendes anzumerken: Trotz Alliteration streiten die Lesben mit. Ansonsten scheint sich der TV mit der Fotomontage mehr Mühe gegeben zu haben, als mit dem Artikel. Der Artikel und insbesondere der Kommentar unterstellen den Schwulen und Lesben, dass sie eine "Sonderbehandlung" fordern. Die "Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Trier und die Erhebung von Sondernutzungsgebühren" sieht laut Paragraph 11 eine Gebührenbefreiung vor, wenn eine Veranstaltung im öffentlichen Interesse liegt. Bisher konnte uns niemand erklärten, warum diese Veranstaltung nicht im öffentlichen Interesse liegt. Nur weil anderen dies nicht zugebilligt wird, ist das keine Begründung, diese satzungsgemäße Gebührenbefreiung nicht auf unsere Veranstaltung anzuwenden. Wenn es nie Ausnahmen und Veränderungen gegeben hätte, wären wir noch heute im Mittelalter. Es gibt keinen Grund, rechtliche Regelungen nicht anzuwenden, so wie es in diesem Fall geschieht. Alrun Schleiff, Trier Mitveranstalterin des CSD

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