Kleingärtnerisches Denken

Zum Bericht "Siedler wollen Wegerecht" (TV vom 14. Oktober):

Es erschreckt einen schon, wenn man die Meinung des Kleingartenvorsitzenden zur Kenntnis nimmt. Der Kleingartenverein sei strikt gegen eine Öffnung des Weges zum Pfahlweiher, und man werde alle Möglichkeiten ausschöpfen, die im Bundeskleingartengesetz verankert seien. Man muss sich fragen, warum ein Kleingartenverein sich so gegen die Öffnung eines öffentlich-rechtlichen Weges sträubt. Gibt es da etwas zu verbergen? Sind die Lauben auf den Grundstücken etwa nicht, wie im Bundeskleingartengesetz § 3 Abs. 2 vorgesehen, "in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmeter Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz" errichtet worden? Die Anlage eventuell komplett zu sperren, zeugt von kleingärtnerischem Denken, denn wenn man genau hinschaut, merkt man, dass die Gärten alle verschlossen sind. Warum nutzt man nicht die Chance zur Zusammenarbeit? Ist es nicht jedem Kleingärtner eine Freude, wenn sein Garten in der Öffentlichkeit bewundert wird? Es stößt auf Unverständnis, wenn man Spaziergängern einen Durchgang von rund 100 Metern verweigern will und Senioren einen Umweg von drei Kilometern zumutet. Eine Posse, traurig, aber wahr. Manfred Schmitt, Trier

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