Legale Wege zur Rund-um-die-Uhr Betreuung

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten zur legalen Beschäftigung osteuropäischer Betreuungskräfte: Haushaltshilfen, entsandte Pflegekräfte und selbstständige Pflegekräfte. Die ZVA vermittelt Haushaltshilfen aus Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Rumänien und Bulgarien für eine auf drei Jahre befristete, sozialpflichtige Vollbeschäftigung.

Das Vermittlungsverfahren dauert zwischen drei und sieben Wochen, die Haushaltshilfe erhält eine EU-Arbeitserlaubnis. Die Kosten betragen etwa 1500 Euro plus Unterkunft und Verpflegung, Musterberechnungen durch die ZVA sind möglich. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de, telefonisch unter 0228/713-1414 oder bei den regionalen Agenturen vor Ort. Entsandte Pflegekräfte und Selbstständige, die Pflegeleistungen erbringen dürfen, sind im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit für zwölf Monate tätig und werden meist durch private Agenturen vermittelt. Die Kosten liegen je nach Vereinbarung zwischen 1300 und 2500 Euro plus Unterkunft und Verpflegung; hier muss aber der Mindestlohn im Pflegebereich beachtet werden. Beratung bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unter Telefon 06131/28480 oder im Internet unter www.vz-rlp.de.

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