Mehr Therapie statt Strafe

TRIER. (f.k.) Das Landgericht hat gestern den 44-jährigen Kurt S. aus Trier zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem wurde die Einweisung in die Psychiatrie angeordnet. Allerdings setzte das Gericht Strafe und Einweisung auf die Dauer von vier Jahren zur Bewährung aus. Der Angeklagte hatte am 9. Juli 2002 in den Hunsrück-Gemeinden Kempfeld und Büdlich mit seinem PKW absichtlich vier andere Autos gerammt und schwer demoliert. Es entstand Sachschaden von rund 10 000 Euro. Als Motiv nannte er einen Erbschaftsstreit ( TV vom 28. Juli). Die psychiatrischen Sachverständigen, die den 44-Jährigen untersucht hatten, sprachen von einer "schizotypischen Störung", unter der dieser Angeklagte leide. Dabei handele es sich um eine schwere Persönlichkeitsstörung, die aber noch nicht den hohen Erkrankungs-Grad einer Schizophrenie erreiche. Für die Sachbeschädigung an den Autos wäre normalerweise eine untere Instanz zuständig gewesen. Dennoch landete der Fall vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts, weil eine Einweisung des Angeklagten in die geschlossene Psychiatrie zur Debatte stand.Kammer knüpft sehr enges Netz

Das Gericht löste den Fall so: Die sechs Monate Haft und auch die dauerhafte Einweisung in die Psychiatrie wurden auf Bewährung ausgesetzt. Um diese Bewährung, so Vorsitzender Jörn Schlottmann, habe die Kammer ein "sehr enges Netz geknüpft". Kurt S. bleibt also auf freiem Fuß, er sieht sich aber in den nächsten vier Jahren verschiedenen Bewährungsauflagen ausgesetzt. Zu nennen sind: Aufsicht eines Bewährungshelfers, eine zeitlich begrenzte stationäre psychotherapeutische Behandlung in einer Fachklinik und später wöchentliche ambulante Therapiesitzungen. Außerdem muss sich Kurt S. um eine Arbeitsstelle bemühen und Nachweise führen.

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