Meldung zur Traubenernte

TRIER. (red) Winzer und Genossenschaften sind verpflichtet, bis Mittwoch, 10. Dezember, die Traubenerntemeldung 2003 abzugeben. Ansprechpartner sind das Amt für Stadtentwicklung und Statistik Trier (Saarstraße) sowie die weinbauliche Dienststelle der Landwirtschaftskammer.

Dort sind die Formulare erhältlich. Meldepflichtig sind Winzer und Traubenerzeuger, wenn sie nicht die komplette Ernte an eine Genossenschaft oder Erzeugergemeinschaft abliefern. Betriebe, die Wein, Most, Süßreserve oder Traubensaft aus zugekauften Produkten hergestellt haben, müssen die fremden Produkte und ein Lieferantenverzeichnis angeben. Genossenschaften oder Erzeugergemeinschaften müssen eine Meldung für Trauben oder Maische abgeben, die sie von vollabliefernden Mitgliedern übernehmen. Das Formular sollte mit einer Durchschrift eingereicht werden. Sie dient auch als Nachweis für die pünktliche Abgabe. Wer seine Meldung nicht oder zu spät einreicht, falsche oder unvollständige Angaben macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die pünktliche Abgabe des Formulars ist außerdem die Voraussetzung für eine Teilnahme an marktregulierenden Maßnahmen der EU.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort