Nach dem Verlust des "Lappens"

TRIER. (red) Wenn der Führerschein weg ist, wissen viele Autofahrer oft nicht, was sie erwartet, wenn sie ihren "Lappen" nach Ablauf der Straffrist zurück haben möchten. Oft verlangt der Gesetzgeber nämlich das Bestehen einer "medizinisch-psychologischen Untersuchung" (MPU).

Der Tüv Rheinland informiert in Trier über dieses Verfahren am 7. März um 18 Uhr, im Tüv-Service-Center, Bahnhofsplatz 8, Trier. Weitere Informationen unter Telefon 0651/1462190.

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