Ortsvorsteher erhalten maximal 333 Euro

Trier. (rm.) Die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher der 19 Trierer Stadtteile erhalten Aufwands-Entschädigungen zwischen 126 und 333 Euro brutto pro Monat. Die Höhe richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadtteile.

Die letzte Angleichung (4 Prozent) erfolgte zum 1. Januar 2002. Im Beitrag über die Ortsvorsteher-Wahl in Trier-Süd am kommenden Sonntag (erschienen am 5./6. Januar) waren zu hohe Summen zur Aufwands-Entschädigung genannt.

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