PARKEN
An Heiligabend sind die Parkhäuser bis 15 Uhr geöffnet (die Ausfahrt ist jederzeit möglich). An Weihnachten und Neujahr gelten die üblichen Feiertagsregelungen.
19.12.2003
, 17:07 Uhr
An Heiligabend sind die Parkhäuser bis 15 Uhr geöffnet (die Ausfahrt ist jederzeit möglich). An Weihnachten und Neujahr gelten die üblichen Feiertagsregelungen.