Pflanzenabfälle gehören nicht in Wald und Feld

Trier. (red) So mancher Gartenbesitzer, der den Rasen gemäht, die Hecken geschnitten oder die Beete geräumt hat, entsorgt seine Abfälle kurzerhand irgendwo im Wald oder auf der Flur. Der Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier (ART) weist darauf hin, dass das Ablagern an diesen Stellen nach Paragraf 27 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes verboten ist.

Dabei spielt das Argument, die Abfälle verrotteten doch, keine Rolle: Durch solche Ablagerungen werden die Lebensräume von Pflanzen und Tieren sowie das Landschaftsbild empfindlich gestört, meist wachsen an diesen Stellen nur noch Brennnessel und Holunder.Dabei ist eine Anzeige laut ART völlig unnötig, denn es werden zwei Entsorgungsmöglichkeiten angeboten, die bereits in der Abfallgebühr enthalten sind: Bei den Grünschnitt-Sammelstellen kann jeder samstags zwischen 14 und 16 Uhr bis zu drei Kubikmeter Gartenabfälle kostenlos abgeben. Infos dazu gibt es am Abfall-Telefon unter 0651/9491414 oder unter www.art-trier.de/garten.

Außerdem gibt es auch noch einen Abholservice: Ein Anruf am Abfall-Telefon genügt, und Gartenabfälle bis zu drei Kubikmetern werden an Grundstücken abgeholt, die an die Müllabfuhr angeschlossenen sind.

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