Prämien für Betriebe

TRIER, (red) Noch bis zum 15. Mai können bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Anträge auf Gewährung der Betriebsprämie und der Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten sowie die Anträge auf Weitergewährung der Zuwendungen für das Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL/Steil- und Steilstlagenprogramm) sowie der Erstaufforstungsprämie gestellt werden müssen.

Bis zu diesem Termin müssen auch die Anträge auf produktspezifische Direktzahlungen - Prämie für Eiweißpflanzen, Beihilfe für Energiepflanzen und Flächenzahlung für Schalenfrüchte - bei der Kreisverwaltung gestellt werden. Alle Antragsteller des vergangenen Jahres haben die Antragsunterlagen zugesandt bekommen, Neuantragsteller können die Formulare unter Telefon 0651/715314 anfordern oder direkt bei der Kreisverwaltung abholen. Unter der Internet-Adresse www.agri-doc.de können die Antragsvordrucke heruntergeladen werden. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass der Abgabetermin 15. Mai unbedingt einzuhalten ist. Die verspätete Abgabe der Agrarförderanträge führt in jedem Fall zu erheblichen finanziellen Nachteilen.

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