Psychiatrische Therapie für Taxi-Räuber

Trier. (DiL) Therapie statt Strafe: Weil er im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat, wird ein 25-jähriger Luxemburger nicht bestraft, sondern muss sich in stationäre psychiatrische Behandlung begeben.

Der junge Mann hatte in Wasserbillig ein Taxi "gekapert" und sich anschließend eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert, deren Folge ein verletzter Polizist und zwei demolierte Autos waren. Nach eigener Aussage war dem Blackout ein massiver Konsum von Alkohol und Drogen vorausgegangen. Ein Gutachten bestätigte im Rahmen des Verfahrens, dass der Mann unter Einfluss einer Psychose gehandelt hatte. Das Landgericht verfügte nun die zwangsweise Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie, setzte den Vollzug aber aus, wenn sich der Betroffene freiwillig in stationäre Behandlung gibt und allen ärztlichen Anweisungen Folge leistet.

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