Richter weisen Klage gegen Polizeikontrolle ab

Trier · Ein Rentner, der zusammen mit mehreren Jugendlichen am Trierer Hauptbahnhof stand, ist von einer Streife der Bundespolizei aufgefordert worden, seinen Ausweis zu zeigen. Die Beamten hatten den Verdacht, dass die Gruppe mit Drogen handelte.

Dieser Verdacht hat sich nicht bestätigt. Der kontrollierte Rentner klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen die Rechtmäßigkeit dieser Ausweiskontrolle, die im Juni 2011 ablief. Das Verwaltungsgericht gab dieser Klage statt, doch die Bundespolizei ging in Berufung.
In zweiter Instanz hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz die Klage des Rentners abgelehnt. Die Kontrolle sei rechtmäßig gewesen, urteilten die Koblenzer Richter.
Die Bundespolizei sei für diese Maßnahme auf dem Platz vor dem Trierer Hauptbahnhof zuständig gewesen. Zu ihren Aufgaben zähle die Abwehr von Gefahren auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes, die den Benutzern der Bahn drohen. Bei einem größeren Platz gehöre der Bereich des Bahnhofsvorplatzes zu den Bahnanlagen, der in unmittelbarer Nähe des Eingangs zur Bahnhofshalle liege. Hier sei die Kontrolle direkt neben der Treppe erfolgt, die zum Haupteingang der Bahnhofshalle führe. Es hätten auch tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht der Polizei bestanden, dass mit Drogen gehandelt werde. jp

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