Ring frei zur nächsten Runde

TRIER. (DiL) Der Rechtstreit um den Status der Vereinigten Hospitien geht in die nächste Instanz. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz ließ einen Berufungsantrag des Personalrates und der ADD zu. Es geht um die Frage, ob es sich bei den Hospitien um eine kirchliche oder eine staatliche Einrichtung handelt - was erhebliche Auswirkungen auf die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter hat.

Das Verwaltungsgericht Trier hatte in erster Instanz die Auffassung des Hospitien-Vorstands bestätigt, es handele sich um eine kirchliche Einrichtung. Das OVG zog den Fall nun unter Berufung auf den komplexen Sachverhalt an sich. Das sei "keinewegs selbstverständlich und ein großer Schritt nach vorn", befand der Anwalt des Personalrats, Paul Henseler. Der Trierer SPD-Vorsitzende Grimm wertete den Spruch als Chance: Nach dem "peinlichen Beschluss" des Trierer Gerichts sei nun "der Weg zu einer ideologiefreien Beurteilung frei".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort