STICHWORT

Vorsorge-Vollmacht Mit einer Vollmacht kann ein Bevöllmächtigter Angelegenheiten für eine Person erledigen, wenn diese nicht mehr selbst dazu in der Lage ist. Das Schriftstück wird im Original an einem Ort aufbewahrt, den der Bevollmächtigte kennt, oder sie wird ihm vorsorglich ausgehändigt.

Es kann auch bei der Bundesnotarkammer deponiert werden. In manchen Fällen, zum Beispiel wenn Immobilien im Spiel sind, muss ein Notar zur Beurkundung hinzugezogen werden. (ksm)

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