Sammlungsverbot für Tierschutzverein

Trier. (red) Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier hat dem Abandonner Tierschutzverein e.V. mit sofortiger Wirkung ein landesweites Sammlungsverbot ausgesprochen. Das Verwaltungsgericht Trier hat nach einem Einspruch des Vereins die Verbotsverfügung in einem Eilverfahren bestätigt.



Laut ADD und Gericht "liegen greifbare Anhaltspunkte dafür vor", dass der Verein die ordnungsgemäße Durchführung der Sammlungen und die gemeinnützige Verwendung der Spenden nicht gewährleistet. Durch ein Geflecht von Partnervereinen sei zudem die Kostenstruktur der Organisation nicht festzustellen. In diesem Zusammenhang hatte die ADD bereits Spendenverbote für die Tierschutzliga in Deutschland e.V. (Berlin), die Mobile Tierrettung (Groß Döbbern) sowie Tiere in Not (Dachau) ausgesprochen. Die Vereine dürfen auch keine Förderbeiträge mehr von Mitgliedern in Rheinland-Pfalz einziehen.

Die ADD warnt alle Bürger und bittet um sofortige Mitteilung, sollten durch diese Vereine weitere Spenden gesammelt oder Förderbeiträge eingezogen werden. Infos: www.add.rlp.de

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