Schröer muss reagieren

Zum Bericht "Vereinigte Hospitien sind staatlich" und dem Kommentar "Gut für die Mitarbeiter" (TV vom 30. November):

Der TV kommentiert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OVG) unter der Überschrift: "Gut für die Mitarbeiter". Dies trifft zu, erfasst aber nicht die politische Dimension dieser Entscheidung. Die Urteilsgründe belegen dies. Es handelte sich um den Versuch interessierter Kreise, die Vereinigten Hospitien zu "rechristianisieren" (OVG) oder, anders ausgedrückt, um die Revision der durch die seriöse Geschichtswissenschaft belegten Säkularisation. Dieses Unterfangen ist mit Hilfe des obersten Verwaltungsgerichts des Landes abgewehrt worden. Dass es soweit kommen musste, ist auch Oberbürgermeister Helmut Schröer anzulasten, der als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Vereinigten Hospitien nicht die Kraft oder den Willen aufgebracht hat, diese Bestrebungen zu unterbinden. Da war der frühere Oberbürgermeister von Bruchhausen aus anderem Holz geschnitzt, der sich Anfang der 20er-Jahre des vorigen Jahrhunderts ähnlichen Bestrebungen mannhaft widersetzt hat. Die Lektüre der Urteilsgründe sollte Schröer Anlass sein, sein Verhalten zu überdenken. Denn das OVG gibt nicht überlesbare Hinweise darauf, dass es sich bei den Vereinigten Hospitien im Rechtssinne wahrscheinlich um eine städtische Anstalt öffentlichen Rechts handelt. Dass dies Auswirkungen auf die aktuelle Satzung haben muss, die den kirchennahen Kreisen einen überproportionalen Einfluss sichert, liegt auf der Hand. Auch die Zusammensetzung des Verwaltungsrates muss dann auf den Prüfstand. Dafür zu sorgen, ist nun vor allem Aufgabe des Oberbürgermeisters als Vertreter der Interessen der Stadt. Christoph Grimm, Trier

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