Sexueller Missbrauch: 26-Jähriger muss ins Gefängnis

Trier. (cus) Wegen wiederholten sexuellen Missbrauchs eines Mädchens ist ein 26-jähriger Mann im Juni vom Amtsgericht Trier zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.

Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein. Da er diese kurz vor der Verhandlung am Landgericht zurückzog, ist das Urteil seit gestern rechtskräftig. Laut Urteil hatte er bereits im Dezember 2007 in einem Trierer Bus ein damals 13-jähriges Mädchen an verschiedenen Körperteilen unter der Kleidung gestreichelt. Ein Richter erließ Haftbefehl, der mit Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Trotz Verbots, sich dem Mädchen zu nähern, berührte er das Kind bei drei Busfahrten im April und Mai 2009 erneut unter anderem an der Brust. Ein Gutachter stellte bei dem 26-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung fest.

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