Sexueller Missbrauch: 29-Jähriger soll zweieinhalb Jahre hinter Gitter

Trier/Saarburg · Die Erste Große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat einen 29 Jahre alten Mann, der im Raum Saarburg gelebt hat, unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.

Trier/Saarburg. Ein Geständnis hat den Prozess gegen einen 29-Jährigen vor dem Landgericht Trier, für den drei weitere Termine angesetzt waren, verkürzt, so dass gestern ein Urteil gesprochen wurde. Die Erste Große Jugendkammer hat den Mann aus Luxemburg, der in der Verbandsgemeinde Saarburg gewohnt hat, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in neun Fällen sowie wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen verurteilt. Zweieinhalb Jahre soll er deshalb hinter Gitter. Das Urteil ist laut Medienreferent des Gerichts noch nicht rechtskräftig.
Dem Mann war vorgeworfen worden, im vergangenen Jahr sexuelle Handlungen an den zwölf und zehn Jahre alten Kindern seiner Lebensgefährtin, die mit ihm in einem Haushalt gelebt haben, vorgenommen zu haben.
Im Februar 2015 ist der heute 29-Jährige deshalb festgenommen worden. Seitdem befand er sich in Untersuchungshaft.
Die Erste Große Jugendkammer des Landgerichts ist nicht nur für jugendliche und heranwachsende Angeklagte zuständig, sondern auch für Jugendschutzsachen wie den sexuellen Missbrauch von Kindern. mai

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