Stadtvorstand verantwortlich

Zum Grenzstreit zwischen den Trierer Ortsteilen Filsch und Tarforst diese Zuschrift:

Einerseits stellt die Kommunalaufsicht (ADD) ganz im Sinne des Filscher Ortsbeirates fest, dass BT 13 noch nach der Eingemeindung im Jahre 1969 zum Ortsbezirk Filsch gehörte und erst danach eine Änderung der Abgrenzung durch die Stadtverwaltung ohne die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung des Ortsbeirates erfolgte. Andererseits betont die ADD, dass es von Seiten meines Amtsvorgängers beziehungsweise dem früheren Ortsbeirat spätestens nach Verabschiedung der Hauptsatzung von 1994, in der die Grenzen festgelegt wurden, versäumt worden war, die Verletzung der Verfahrungsvorschrift geltend zu machen. Somit konnte die Satzung trotz Verstoßes nach Ablauf eines Kalenderjahres Gültigkeit erlangen. Den Verlust von BT 13 ohne irgendeinen Ausgleich hat daher nicht der seit 1999 amtierende Ortsvorsteher und sein Ortsbeirat zu verantworten. Er hatte sich in den vergangenen Jahren um eine Lösung des Problems - auch in Form eines Kompromisses - bemüht. Die durch diese Entscheidung offensichtlich gewordene Benachteiligung des Ortsbezirks Filsch muss moralisch allein der Stadtvorstand verantworten. Karl-Josef Gilles Ortsvorsteher von Filsch

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