Steinschlag: Tipps vom Tiefbauamt

TRIER. (red) Das städtische Tiefbauamt verfügt seit diesem Jahr über ein flächendeckendes Felskataster für Trier. Es gewährt der Stadt einen Überblick und gleichzeitig ein Kontrollmittel über Felswände mit einer Gesamtlänge von 45 Kilometern.

Auf Grundstücken in der Nähe von Felswänden verbleibe jedoch trotz regelmäßiger Kontrollen ein gewisses Risiko. Das Tiefbauamt empfiehlt daher den Bewohnern und Eigentümern solcher Grundstücke, im Interesse der eigenen Sicherheit einige Regeln zu beachten: Der felsnahe Bereich sollte möglichst nicht begangen werden. Sitzbänke, Gartenlauben, Spielwiesen, Spielgeräte oder ähnliche Einrichtungen, die zum Verweilen dienen, sollten nicht in der Nähe des Felsens errichtet werden. Keinesfalls darf der Fels bearbeitet oder dürfen Gegenstände am Fels angebracht werden. "Da diese Empfehlungen der eigenen Sicherheit der Grundstücksbesitzer und der Sicherheit anderer dienen, bitten wir um Beachtung und Umsetzung dieser Punkte", betont Martin Bismor, Leiter des Tiefbauamts. Fragen zu diesem Thema können schriftlich an die Stadtverwaltung Trier, Tiefbauamt, Am Augustinerhof, 54290 Trier, gerichtet werden.

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