Studie für internen Gebrauch

Zum Artikel "9000 Euro Steuergelder verpulvert", dem Kommentar "Fakten auf den Tisch!" (TV vom 5. November) und dem Leserbrief "Ärgerlich, stillos, selbstgerecht" (TV vom 12. November):

Die genannten Beiträge sind einseitig (Frau Dr. Hamm ist Mitautorin der Studie) und enthalten unrichtige Angaben, die ein sehr negatives Bild auf die Mitglieder des Ausländerbeirates der Stadt Trier (= ABR) und die Einrichtung als solche werfen. Es ist unrichtig, dass sich die Vorsitzende geweigert habe, zum Sachverhalt Stellung zu beziehen. Sie hatte lediglich darum gebeten, eine dafür einberufene außerordentliche Sitzung des ABR abzuwarten, wo eine gemeinsame Stellungnahme diskutiert und angenommen werden sollte. Die diskutierte Erhebung wurde 2002 durchgeführt, ist nach den Worten beider Verfasser "nicht repräsentativ" ("dafür ist die Stichprobenbasis zu schmal"); das von Professor Hamm vorgelegte Konzept sah die Befragung einer Stichprobe von 300 Personen vor, später eine schriftliche Befragung von 100 Haushalten und 30 mündliche Interviews, in denen qualitative Aspekte vertieft werden sollten. Die Studie war als interne Arbeitsgrundlage des ABR konzipiert, denn der ABR benötigte solche Informationen zur kompetenten Erfüllung seiner Aufgaben. In Kontakten zwischen Prof. Hamm und dem Wissenschaftsministerium zur Finanzierung erscheint erstmals der Begriff "Pilotstudie" ("Es wäre günstig, wenn das als Pilotprojekt deklariert würde, das zu einem größeren Projekt führen soll"). Das Projekt wurde dann aber auf Antrag des ABR ausschließlich vom Ministerium für Arbeit in Mainz und aus Spenden finanziert. Voraussetzung für die Finanzierung waren die Einmaligkeit des Projektes und eine eindeutige, vertraglich festgelegte Zielsetzung. Dementsprechend wurde der Vertrag von der Rechtsabteilung des Rathauses verfasst, vom Auftragnehmer gelesen und korrigiert, vom Büro Schneider und Kappenstein positiv begutachtet und von beiden Seiten unterzeichnet. Eine Veröffentlichung der Erhebung stand niemals zur Debatte, da es sich um eine interne Arbeitsgrundlage handelte; die Frage der Finanzierung einer eventuellen Veröffentlichung wurde folglich nie angesprochen. Die Behauptung, es seien Steuergelder verpulvert und die Studie sei ignoriert worden, ist Polemik und Verleumdung. Zum einen war Zweck der Erhebung, dass "der Ausländerbeirat sein Arbeitsprogramm darauf abstimmen kann". Zum andern können die Verfasser kaum beurteilen, in welcher Weise das Ergebnis in die interne Arbeit des ABR eingeflossen ist oder sie beeinflusst hat. Auch hält der ABR die Arbeit keineswegs unter Verschluss. Die Verwertungsrechte sind vertraglich eindeutig geregelt und sollten entsprechend respektiert werden. Die im Vertrag vorgesehenen Verwendungsmöglichkeiten wurden von Prof. Hamm bis heute nie in Anspruch genommen. Maria de Jesus Duran Kremer, Trier

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