Tagung: Wann darf der Mensch sterben?
Trier. (red) "Wann darf der Mensch sterben?" ist das Thema einer Tagung am Mittwoch, 2. April, um 18 Uhr in der Bezirksärztekammer Trier, Balduinstraße 10-14. Bärbel Schönhof, Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte für Gerontologie an der Universität Dortmund, referiert über den "Zwang zum Leben" und juristische Positionen.
30.03.2008
, 21:34 Uhr
Dr. Martin Weber von der Interdisziplinären Einrichtung für Palliativmedizin am Uniklinikum Mainz spricht anschließend über die Frage: "Wann darf der Mensch sterben?" Die Katholische Akademie und die Bezirksärztekammer organisieren die Tagung in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis "Medizin-Ethik-Recht". Der Eintritt kostet fünf Euro. Infos und Anmeldung bei Petra Gentgen: 0651/8105232.