Tagung: Wann darf der Mensch sterben?

Trier. (red) "Wann darf der Mensch sterben?" ist das Thema einer Tagung am Mittwoch, 2. April, um 18 Uhr in der Bezirksärztekammer Trier, Balduinstraße 10-14. Bärbel Schönhof, Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte für Gerontologie an der Universität Dortmund, referiert über den "Zwang zum Leben" und juristische Positionen.

Dr. Martin Weber von der Interdisziplinären Einrichtung für Palliativmedizin am Uniklinikum Mainz spricht anschließend über die Frage: "Wann darf der Mensch sterben?" Die Katholische Akademie und die Bezirksärztekammer organisieren die Tagung in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis "Medizin-Ethik-Recht". Der Eintritt kostet fünf Euro. Infos und Anmeldung bei Petra Gentgen: 0651/8105232.

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