Tierschutz beachten

Zum Artikel "Erschütternde Begegnung" (TV vom 3. Januar):

Die Beobachtungen von Frau Lieser sind leider kein Einzelfall. Das war nur eine der vielen Grausamkeiten, die durch Jäger an wehrlosen Tieren verübt werden. Die Aussage von Herrn Schwambach, dass Schockmunition, die sofort zum Tode führt, verwendet wird, ist zweifelhaft. Bei Treibjagden wurden auch schon Menschen und Jagdhunde angeschossen, die nicht getötet wurden. Ist diese Munition so intelligent, dass sie Wildtiere von Menschen und Hunden unterscheiden kann? Da die Jagd überwiegend von finanzkräftigen einflussreichen Mitbürgern ausgeübt wird, ist es auszuschließen, dass die Jagd auf Wildtiere verboten wird. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, das Bundesjagdgesetz tierschutzgerechter zu gestalten. Der Deutsche Tierschutzbund und seine Mitglieder fordern: Verbot des Fallenfangs (Verwendung von Fanggeräten steht internationalen Abkommen entgegen, Berner Konvention). Verbot des Schrotschusses (Bleihaltig, führt zu schleichender Vergiftung von Vögeln, die Bleischrot mit der Nahrung aufnehmen). Die Verfolgung verletzter Tiere zwingend vorschreiben. Abschluss von Hunden und Katzen untersagen. Regelmäßiger Nachweis einer ausreichenden Schießleistung an künstlichen Attrappen. Dieser Nachweis muss an die Verlängerung des Jagdscheines geknüpft werden. Verbot der Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren (jedes Jahr werden etwa 100 000 Flugenten zur Ausbildung "verbraucht". Diesen Enten werden entweder die Flügel gestutzt, verklebt oder mit einer Papiermanschette versehen. Die Ente kann somit ihr natürliches Fluchtverhalten nicht einsetzen). Weitere Forderungen und e Erläuterungen finden sich unter www.tierschutzbund.de. Die Bundesregierung hat die Novellierung des Bundesjagdgesetzes angekündigt. Im Herbst 2002 kam es zu einer Koalitionsvereinbarung, die aber bis heute nicht umgesetzt wurde. Trotz aller bundes- und landespolitischen Problemen darf der Tierschutz nicht in Vergessenheit geraten. Werner Ganz, Trier

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