Trierer Staatsanwaltschaft klagt "Reichsbürger" an

Trier · Trier (red) Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 46-jährigen Mann aus Trier, der im März am Trie rer Alleencenter mit einer Soft air-Pistole auf zwei Menschen geschossen und auf Passanten mit der Waffe eingeschlagen hatte, Anklage erhoben. Wie die Staatsanwaltschaft Trier am Mittwochmittag mitteilte, soll der Mann abends am 25. März in einem Supermarkt im Trierer Alleencenter Lebensmittel, Tabak und Alkohol gestohlen haben, während er eine Softair-Pistole im Rucksack hatte.

Nach den Ermittlungen der Polizei verließ der Mann das Alleencenter und geriet dann mit seinem Begleiter in Streit. Dabei habe er den Bekannten bedroht und dann mehrfach mit der Softair-Waffe auf ihn geschossen, wobei diesen die Plastikkugeln schmerzhaft trafen.
Als ein Security-Mitarbeiter des Alleencenters schlichtend eingreifen wollte, habe der 46-Jährige die Waffe auf dessen Kopf gerichtet und ihn aufgefordert, die Polizei zu rufen. Einem Passanten, der ebenfalls eingreifen wollte, habe der Angreifer mit der Pistole ins Gesicht geschlagen. Dies sei dann auch später dem Bekannten des 46-Jährigen widerfahren. Zudem habe er weitere Passanten mit der Waffe bedroht, bevor er vor der inzwischen eingetroffenen Bundespolizei flüchtete. Die Beamten gaben dabei einen Warnschuss ab. Als zwei weitere Passanten auf den Mann zugingen, habe dieser einem der beiden Männer mit der Druckluftwaffe gegen den Kopf geschossen und versucht, dessen Begleiter zu schlagen. Polizeibeamte konnten ihn schließlich festnehmen. Dabei habe der 46-Jährige die Beamten beleidigt, den sogenannten Hitlergruß gerufen und sich selbst als Angehöriger der sogenannten Reichsbürgerbewegung bezeichnet. Den Trierer, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits erheblich vorbestraft ist, erwartet nun ein Verfahren wegen Diebstahls mit Waffen, mehrfacher gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und Beleidigung sowie der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Mann ist seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Einen Termin für eine Hauptverhandlung gibt es noch nicht.

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