Überfall in Trier: Bundesgerichtshof verwirft Revision

Trier · Freiheitsstrafen von sieben und fünf Jahren hat die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts Trier im Juli 2014 gegen zwei Angeklagte verhängt. Die Männer, 25 und 38 Jahre alt, wurden des schweren Raubes schuldig gesprochen.

Einer der Verurteilten legte Revision ein, die jetzt vom Bundesgerichtshof verworfen wurde.
Die beiden Männer haben nach Überzeugung des Gerichts im Januar 2014 die Mitarbeiter eines Heizölunternehmens in Trier überfallen. Dabei drangen sie maskiert und ausgerüstet mit zwei ungeladenen Handfeuerwaffen in die Geschäftsräume ein, bedrohten vier Mitarbeiter und forderten Geld. Mit 9000 Euro flüchteten die Täter.
Mitarbeiter der Firma nahmen sofort die Verfolgung auf und stellten schließlich einen der Räuber. Dem zweiten gelang zwar zunächst die Flucht mit der Beute, doch er wurde am Tag darauf in Berlin vor seiner geplanten Abreise nach Riga festgenommen. jp

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